In-vitro-Fertilisation – Neues Fortpflanzungsmedizin Gesetz
Neues Fortpflanzungsmedizin-Gesetz bringt Hoffnung für Tausende
Interessenverbände und viele kinderlose Paare forderten lange Zeit vergeblich, dass es eine Liberalisierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes gebe. Nun wurde dies realisiert und es gibt einige Neuerungen, die Hoffnung für tausende von nun an ist, dass sie doch noch ein Kind bekommen können, auch wenn sie schon etwas älter sind. Zunächst einmal: Eine Die Eizellen-Spende ist mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlaubt in Österreich!
Doch es gibt hier einige Einschränkung. So darf die Spenderin nicht älter sein als 30 Jahre und die Empfängerin der Eizell-Spende nicht älter als 45 Jahre. Älter, das halten viele Experten nicht nur gesundheitlich für bedenklich, sondern auch gegenüber dem Kind unfair mit „alten“ Eltern großwerden zu müssen.
Ein sehr wichtiger Bestandteil von diesem Gesetz ist, dass das später geborene Kind, wie im Fall von einer Samenspende auch, mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das Recht erhält zu erfahren wer die Spenderin war und damit auch Kontakt aufzunehmen. Dass dies vielleicht zu Identitätsverlust oder Identitätskrisen führt, das denken sich Experten. Doch sie hoffen hier auf die Familie des Kindes, dass diese zuvor Aufklärung betreibt und erklärt, dass es auch danach ein Teil der Familie bleiben wird. Das spätere Elternpaar darf die Spenderin auch mit in die Kinderwunschklinik bringen. Das kann die Nichte, die Schwester oder die Freundin sein. Auch hier gilt, dass die Spenderin nicht älter sein darf als 30 Jahre. Die Spenderinnen werden im Vorfeld der Spende durch Fachärzte gesundheitlich untersucht und genetisch abgeklärt. Durch die Ärzte muss sich die Spenderin zudem auch einer kritischen Sozial-Anamnese stellen. Wenn die künftigen Eltern (das Kinderwunschpaar) keine Spenderin mitbringen kann, wird in der Kinderwunschklinik in Zusammenarbeit mit der Kinderwunschklinik ein exaktes Anforderungsprofil an die Spenderin erstellt.
Die Kosten, die der IVF dafür übernimmt, sind im Übrigen begrenzt. Bei Frauen unter 40 Jahren liegt der Selbstbehalt bei 1.000 Euro pro Versuch. Für Frauen ab 41 Jahren sind vier Versuche vorgesehen und 3.500 Euro pro Durchgang. Dies umfasst dann die Stimulation der Eierstöcke, die Entnahme der Eizellen, die eigentliche künstliche Befruchtung und der Embryotransfer. Wenn bei einem Durchgang Embryonen übrig bleiben, dann wird der nächste Versuch deutlich billiger.
Samenspender für lesbische Paare
Eine Samenspende für lesbische Paare ist seit 01. Jänner 2015 ebenfalls erlaubt. Die Reform war dabei das Ergebnis beruhend auf dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das zum 31. Dezember 2014 das entsprechende Verbot aufgehoben hat. Die Voraussetzung für eine Samenspende ist dabei lediglich eine Lebenspartnerschaft. Das heißt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist hier nicht nötig nachzuweisen. Die Behandlung mit Samenspende kann zudem seit 15. Jänner über den IVF-Fonds abgerechnet werden. Bis zur Aufhebung der Reform durch den VfGH war eine In-vitro-Fertilisation (IVF) nur mit Samen des Lebenspartners zulässig.
Untersuchung des Embryos
Vor dem Einpflanzen legalisiert wurde auch durch das neue Gesetz die Untersuchung des Embryos (PID). Erlaubt ist dies allerdings nur unter der Einhaltung von strikten Regeln. Zum Beispiel nach drei erfolglosen IVF-Versuchen bzw. nach Fehlgeburten und wenn wegen der genetischen Anlage eines Elternteils eine Gefahr einer schweren Erbkrankheit besteht für das Kind. In Österreich hatte man die PID dafür kein Urteil des VfGH benötigt. Man verfasst dafür eine Novelle. Ohne dies hätte man riskiert, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschreitet, der von ein ähnliches in Italien geltendes Recht gerügt hatte. Hätte man keine Novelle durchgeführt, wäre lediglich durchsetzbar gewesen, dass die Abtreibung von behinderten Kindern bis zur Geburt erlaubt worden wäre. Insgesamt kann gesagt werden, dass Österreich damit ein sehr liberales Gesetz geschaffen hat. Experten bezeichnen gerade diesen Teil des Gesetzes als zeitgemäß. Dabei ist die PID gut geregelt.
Bei der sogenannten Polkörperdiagnostik wird aber nur die Eizelle untersucht, denn 93 Prozent der Trisomien kommen von der Eizelle. Die Kosten für eine PID mit IVF betragen ca. 6.500 Euro. Dabei liegen die Kosten für eine künstliche Befruchtung in Österreich noch im unteren Drittel im Vergleich zu anderen Ländern. Der eingerichtete Fonds dazu ist ein großer Fortschritt.
Eine Leihmutterschaft ist und bleibt in Österreich wohl auch in Zukunft verboten.