Verordnung von medizinischem Cannabis
In Österreich ist es Haus- und Fachärzten erlaubt, Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon auf Rezept zu verordnen. Diese Lockerungen der Verschreibungsfähigkeit traten im Jahr 2015 in Kraft.
In Deutschland ist die Verordnung von medizinischen Cannabis erst seit dem Jahr 2017 erlaubt.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte somit getrocknete Cannabisblüten und Cannabis-Extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen “Dronabinol” und “Nabilon” auf Rezept verordnen.
Während die medizinische Nutzung der Blüten in Deutschland gestattet wird, beschränkt sich die Rechtslage in Österreich aktuell lediglich auf eine medikamentöse Behandlung, etwa in Form von Kapseln oder Tropfen.
Konkret ist es in Österreich nur möglich, synthetische Cannabis-Präparate zu verschreiben, da der Handel mit Frucht- und Blütenständen der Cannabispflanze gesetzlich verboten ist.
Die Kosten werden je nach Fall von den Krankenkassen übernommen. Hierfür müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
In diesem Artikel erfahren Sie, was es bei der Verordnung von medizinischem Cannabis zu beachten gibt.
Wer hat Anspruch auf medizinisches Cannabis?
Ausschließlich Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis Medikamente auf Rezept.
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Standardtherapien nicht, oder nicht mehr ausreichend, wirksam sind. Zudem muss sichergestellt sein, dass durch die Verordnung von medizinischem Cannabis eine spürbare Verbesserung im Hinblick auf den jeweiligen Krankheitsverlauf oder auf die schwerwiegenden Symptome erzielt wird.
Eine Cannabistherapie kommt bei folgenden, beispielhaften Erkrankungen/ Krankheitssymptomen häufig in Frage:
- Chronische Schmerzen
- Multiple Sklerose
- Spastik
- Müdigkeit sowie Erbrechen als Folgen einer Chemotherapie
Anorexia nervosa (Magersucht)
Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabisverschreiben verschreiben?
In Österreich dürfen Ärzte mit einer speziellen Zulassung und nach Genehmigung durch die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) medizinisches Cannabis verschreiben. Eine solche Genehmigung kann nur nach Erfüllung bestimmter Kriterien und nach Vorliegen eines Antrags auf Genehmigung zur Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erteilt werden.
Die Verordnung von medizinischem Cannabis muss immer durch einen Arzt erfolgen, der über die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung im entsprechenden Bereich (z.B. der Schmerzmedizin) verfügt. Die Verordnung muss sich zudem auf eine bestimmte Indikation beziehen und die Auswahl des geeigneten Präparats und der Dosierung muss auf eine individuelle Therapieentscheidung zurückzuführen sein.
In Deutschland müssen Haus- und Fachärzte eine Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) haben, um getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zu verordnen.
-
. Die Verordnung muss dem medizinischen Standard entsprechen und die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.
. Patientinnen und Patienten können Cannabisarzneimittel auf Rezept erhalten, wenn sie eine schwere Erkrankung haben.
. Es gibt eine Obergrenze von 100.000 Milligramm (100 Gramm) getrocknete Blüten oder 1.000 Milligramm Cannabisextrakt pro Monat.
. Der Kauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist durch die Cannabisagentur nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gestattet.
Inzwischen gibt es jedoch viele Praxen, die sich auf die Verordnung der Produkte spezialisiert haben und somit die besseren Ansprechpartner sind.
Um die Suche nach einer passenden Praxis zu vereinfachen sowie zu beschleunigen, ist es möglich, bei bestimmten Anbietern nach einem Spezialisten zu suchen. Auf diese Art und Weise kann beispielsweise nach einem passenden Kooperationsarzt, der Medizinisches Cannabis in München verschreibt, gesucht und direkt im Anschluss eine kostenfreie Therapieanfrage gestellt werden.
Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass dieses Vorgehen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Wie erfolgt der Antrag für eine Kostenübernahme der Therapie mit medizinischem Cannabis?
Die gesetzlichen Krankenkassen sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Kosten für eine Cannabis Therapie zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen dies sind, wurde bereits erläutert. Sollte es dann zu einer Verschreibung des medizinischen Cannabis kommen, so ist im Anschluss daran ein Antrag für eine Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen.
Dazu zählt in Deutschland zum einen ein schriftlicher Antrag, der von den Patienten ausgefüllt werden muss und zum anderen ein Arztfragebogen nach § 31 Abs. 6 SGB V, der von den behandelnden Ärzten ausgefüllt wird.
Die Krankenkassen haben allerdings einen sogenannten “Genehmigungsvorbehalt”, was bedeutet, dass sie den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen können, wenn sie die Sinnhaftigkeit einer Therapie mit Cannabis in Frage stellen sollten.
Etwa ein Drittel der Anträge werden von den gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt. Bei den privaten Krankenkassen gibt es hingegen keinen Genehmigungsvorbehalt, weswegen die Chancen für eine Kostenübernahme in diesem Fall deutlich höher sind. Privatversicherte sollten jedoch im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung klären, ob der jeweilige Tarif die Kosten für eine solche Therapie abdeckt.
In Österreich ist dies sehr ähnlich. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgt je nach Schwere der Krankheit, in begründeten Einzelfällen oder durch Genehmigung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.
Die Krankenversicherung übernimmt hier in der Regel die Kosten für Cannabisprodukte, wenn die Patienten an AIDS, Krebs, Multipler Sklerose oder Erkrankungen des Nervensystems leiden.
———-
Quellen:
¹ Medizinisches Cannabis in München
² High auf Rezept – Addendum
³ Cannabis als Schmerzmittel: Weiterhin unklare Datenlage
Linktipps
– Wirkung von Cannabis
– Häufige Krebsarten in Österreich
– Leben mit Multipler Sklerose
– Vorsicht bei Einnahme von Psychopharmaka und Alkohol