Geburt – Was bezahlt die Krankenkasse?
Bereits vor der Geburt ihres Kindes werfen viele werdende Eltern einen Blick aufs Sparschwein, weil es in Österreich so ist, dass die Kosten für eine Geburt je nach Geburtsort unterschiedlich hoch sein können. Dabei kann ein Großteil der beanspruchten medizinischen Behandlungen direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden. So hat sich die österreichische Sozialversicherung im Bezug auf die Schwangerschaftsbetreuung dazu verpflichtet, den ärztlichen Beistand, den Hebammen-Beistand, die Heilmittel und die Heilbehelfe vollständig zu übernehmen. Doch welche Leistungen letztlich direkt übernommen werden von der Krankenkasse hängt tatsächlich davon ab, ob es zwischen dem Arzt, der Hebamme und dem Krankenhaus einen bestsehenden Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger gibt.
Wenn sich eine werdende Mutter zum Beispiel dafür entscheidet in einer Privatklinik oder in einem Spital ihr Kind zu bekommen oder dorthin eingeliefert wird, muss ein Teil der Kosten selbst übernommen werden.
Geburt im Spital
Dabei begibt sich in Österreich der überwiegende Teil aller Schwangeren für eine Entbindung in ein Spital. Dabei legen viele Wert darauf, dass dieses sich in der Nähe des Wohnorts befindet. Doch viele verlassen sich auch auf die Erfahrungen von Verwandten, Bekannten und Freunden, die bereits einmal in einem Spital entbunden haben. Die Frauen müssen sich zudem entscheiden, ob sie eine ambulante Geburt oder eine stationäre Geburt wünschen. Bei der ambulanten Geburt können sie nach einigen Stunden bereits das Spital wieder verlassen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass keine medizinischen Gründe dagegen sprechen und somit keine weitere ärztliche Betreuung nötig wird. Kostenmäßig macht die Dauer des Aufenthalts im Spital letztlich etwas aus.
Bei einer stationären Geburt verbleiben Mutter und Kind nach der Geburt noch einige Tage im Spital. Dies sind maximal 4 Tage, die die frischgebackene Mutter mit dem Kind auf der Wochenbettstation verbringt. Dabei stehen für die Betreuung von Mutter und Kind das Pflegepersonal, Hebammen und Stillberaterinnen bereit. Wird ein Kaiserschnitt nötig, verlängert sich die Zeit des Aufenthalts im Spital noch einmal um einige Tage. Bei einer Geburt im Spital sind auch Ärzte bei der Geburt anwesend oder zumindest in Rufbereitschaft. Angeboten werden im Spital auch die Epiduralanästhesie und schmerzstillende Medikamente. Bei komplizierten Geburten ist es jederzeit möglich auch im OP einzugreifen in die Geburt. Dabei übernimmt die Krankenkasse diese Kosten für eine Aufenthalt im Spital von bis zu 10 Tagen.
Die Hausgeburt
Viele Frauen in Österreich entscheiden sich allerdings für die Hausgeburt. In diesem Fall erblickt der Nachwuchs in den eigenen vier Wänden das Licht der Welt. Dabei sind bei einer derartigen Geburt Geburtspartner und Hebamme an der Seite der Schwangeren. Die Hebamme lernen die Eltern dabei schon während der Schwangerschaft kennen, die auch in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand der Schwangeren kontrolliert. Die Hebamme ist dabei in einer Hebammenpraxis beschäftigt und weiß genau, ob eine Hausgeburt unkompliziert verlaufen wird.
Bei bestimmten Risikofaktoren ist die Hebamme angehalten die Schwanger an ein Spital zu verweisen. Dies ist vor allem bei Mehrlingsschwangerschaften, beim Vorliegen von Schwangerschaftsdiabetes und bei der Becken-End-Lage des Kindes angeraten. Bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse spielt es bei der Hausgeburt eine Rolle, ob die Hebamme bzw. deren Praxis einen Kassenvertrag besitzt. Wenn dieser vorliegt, werden maximal 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche und ein 1 Hausbesuch in der 20. und 30. übernommen sowie maximal 3 Hausbesuche während der 41. und 42. Schwangerschaftswoche. Des Weiteren auch die Kosten für die Hilfestellung und Unterstützung während der eigentlichen Geburt und die Betreuung im Wochenbett von bis zu 5 Tagen nach der Geburt. Keine Kostenübernahme besteht für die Rufbereitschaft der Hebamme wegen dem Geburtstermin und auch nicht die Betreuung in der frühen Schwangerschaft vor der 20. Schwangerschaftswoche.
Die Stillberatung, die Teilnahme an Stillgruppen oder Mutter-Kind-Gruppen sowie Stunden für die Rückbildungsgymnastik und fürs Beckenbodentraining müssen die Eltern selbst zahlen. Nicht bezahlt wird auch die Mitnahme einer Wahlhebamme zur Entbindung ins Spital.
Gerade im Bezug auf die Mehrkosten rund um eine Geburt sollte überlegt werden eine private Gesundheitsversicherung abzuschließen, die auch Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt abdeckt. Derartige Versicherungen decken auch Geburten in einer Privatklinik ab.