Die ELGA
Bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA handelt es sich in Österreich um ein Informationssystem. Diese ermöglicht den Teilnehmern und auch allen ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zum Datensystem der ELGA. Zu den Gesundheitsdienstanbietern (ELGA-GDA) gehören Krankenhäuser, aber auch niedergelassene Ärzte und Apotheken sowie Pflegeeinrichtungen. Zu den Daten, die erfasst werden bei ELGA gehören ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern, aber auch Laborbefunde und Radiologiebefunde sowie Medikationsdaten. Von der Datenerhebung her ist es allerdings nur möglich auf künftige Ereignisse ab dem Start von ELGA Zugriff zu nehmen.
Ältere Daten können nicht gespeichert werden in den Daten. Dabei stehen die diese Daten dann für die weiteren Behandlungen im Rahmen der Diagnostik und Therapie zur Verfügung zum Abruf. Das Ziel von ELGA ist, dass ein besserer Informationsfluss besteht und dass keine Doppelverschreibungen bzw. Doppeluntersuchungen durchgeführt werden. Das heißte von ELGA verspricht man sich tatsächlich eine Steigerung der Qualität, aber auch der Effektivität und der Effizienz der gesundheitlichen Versorgung. Für den Patienten ist es häufig nicht mehr zeitlich nachvollziehbar, wann er zum Beispiel sich röntgen ließ.
ELGA soll darüber hinaus auch helfen die Behandlung schneller voranzutreiben. Das System steht allen Bürgern zur Verfügung, und zwar schon seit Jänner 2014. Wer dabei nicht oder nur von einem Teil von ELGA Gebrauch machen möchte, der kann dies elektronisch über das ELGA-Portal auf der Webseite www.gesundheit.gv.at oder schriftlich bei der ELGA-Widerspruchstelle bekannt geben.
Aufnahme des Echtbetriebs
Krankenhäuser und einige Pflegeeinrichtungen in der Steiermark und in Wien gehen ab Ende 2015 in Echtzeit mit ELGA online. Andere Krankenhäuser und die Unfallspitäler der Sozialversicherung sowie Pflegeeinrichtungen sollen dann folgen. Der Probebetrieb findet im Frühjahr 2016 statt, und zwar in der Region Deutschlandsberg. Danach wird der Betrieb auch auf die niedergelassenen Ärzte und auf die Apotheken ausgeweitet. Später kommen dann private Krankenhäuser hinzu und auch die Zahnärzte. Diese können aber erst dann ELGA nutzen, wenn dieses auch in der Praxis erprobt wurde.
Bisherige Entwicklung
ELGA wurde schon in den Jahren 2006 bis 2010 in Auftrag des Gesundheitsministeriums entwickelt. Inzwischen wurden schon 2,4 Millionen Euro in das Projekt investiert. Bis zum Jahr 2007 wurden dabei nur Grundlagenstudien durchgeführt und ab 2008 begann man dann mit der Detailplanung. Das entsprechende Bundesgesetz, auch ELGA Gesetz genannt, wurde am 1. Jänner 2013 in Kraft gesetzt. Die Bürger erhalten nun ein ELGA-Zugangsportal und einen Zentralen Patientenindex wird es ebenfalls geben. Darüber hinaus auch einen Index der Gesundheitsdiensteanbieter und natürlich auch Berechtigungs- und Protokollierungssysteme sowie lokale ELGA-Bereiche. Die Einführung von ELGA soll im Jahr 2022 abgeschlossen sein. Die erste ELGA-Anwendung, die durchgeführt wird ist die e-Medikation. Seit dem 1. Jänner 2014 besteht im Zugangsportal eine Widerspruchsmöglichkeit. Bis Ende Februar 2014 hatten sich bereits rund 140.000 Bürger abgemeldet. Diesen reicht es offenbar, dass alle Informationen über Laborbefunde und Röntgenaufnahmen dezentral auch in den Gesundheitseinrichtungen gespeichert werden – bis zu 30 Jahren. Dabei speichert ELGA keine Daten, sondern vernetzt nur die bereitgestellten Dokumente. Der Widerspruch für die Nutzung von ELGA bezieht sich dabei natürlich nicht nur auf die Zugriffsmöglichkeit durch den Versicherten , sondern auch auf den Zugriff durch Gesundheitsdiensteanbieter. Es wird erwartet, dass die Einführung von ELGA bis 2017 rund 130 Millionen Euro kostet. Danach werden jährliche Kosten von rund 18 Millionen Euro anfallen. Dabei wird die jährliche Einsparung im Gesundheitssystem mit rund 120 bis 130 Millionen Euro angegeben.
Kritik
Insbesondere die österreichische Ärztekammer warnt dass es durch ELGA zum „gläsernen Patienten“ kommt. Außerdem sieht man dort keine Relation von Nutzen und Kosten. Auch würde ELGA kaum zur Qualitätsverbesserung der Erstversorgung beitragen. Die Kritik reicht sogar so weit, dass ELGA 2014 mit einem Negativpreis bedacht wurde. Doch der Vorwurf des „gläsernen Patienten geht durch das strenge Verwendungsverbot der Daten für Behörden, Gerichte oder auch Versicherungsunternehmen ins Leere. Und auch Arbeitgeber erhalten keinen Einblick in die Krankengeschichte ihrer Angestellten. Der Datenschutz von ELGA wird allgemein als gut eingeschätzt. Doch wer ELGA nicht haben möchte, der darf es natürlich auch abmelden. Aus diesem Grund findet man in Österreich allgemein ELGA als nützlich. Kosten entstehen dem Versicherten dafür im Übrigen nicht, wenn er das System nutzt.
Linktipps
– Stammzellenspende in Österreich