So viel kostet der Besuch beim Zahnarzt
Die Sozialversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung und umfasst dabei die kostenfreie Behandlung in den staatlichen Hospitals und eine kostenlose Behandlung bei Fachärzten und beim Zahnarzt. Doch auch wenn es auf den ersten Blick so klingt: Zahnbehandlungen in Österreich sind keineswegs ganz kostenlos. Vor allem wenn es um Zahnersatz geht, muss der Patient schon tief in die eigene Tasche greifen. Im nahen Ausland wie in Ungarn, der Slowakei und in Tschechien ist die Behandlungen zwar günstiger, doch der Patient ist dort Selbstzahler. Bei einer Zahnbehandlung oder Zahnersatz in Deutschland müssen für die Kostenübernahme auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Ohne Zuzahlung geht es nicht
Bevor es zu der Anfertigung von Zahnersatz kommt, wird bei der Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt, und zwar mittels des „Antrages auf Kostenübernahme für Zahnersatz“. Der Anteil, den die Krankenkasse dann trägt, wird direkt mit dem Zahnarzt verrechnet. Die Zuzahlung, welche Versicherte zu tragen haben, liegen bei Kieferorthopädische Behandlungen bei 50 Prozent und für Kunststoffprothesen ebenfalls 50 Prozent. Wenn sich der Patient für Metallgerüstprothesen einschließlich fortgesetzter Klammer bzw. Zahnklammern entscheidet oder wird eine Reparatur am Zahnersatz fällig, liegt die Eigenbeteiligung des Patienten ebenfalls im Rahmen von 50 Prozent. Gleiches gilt für Voll-Metallkronen, Verblend-Metall-Keramikkronen bei Teilprothesen.
Insbesondere der Kostenaufwand, der für Reparaturen entsteht, kann für Patienten meist hoch zu Buche schlagen. Doch auch in Österreich gilt die Gewährleistungszeit von 2 Jahren, die der Zahnarzt für seine Tätigkeit und das Dentallabor für die Herstellung von Zahnersatz mindestens anbieten müssen. Doch wird in Österreich die Neuerstellung von einem Zahnersatz frühestens nach 6 Jahren bewilligt unter Beteiligung der Krankenkasse.
Ausnahmen gibt es aber natürlich auch hier, und zwar wenn durch eine notwendig gewordene Extraktion bzw. eine andere Veränderung eine vorzeitige Neuerstellung von Zahnersatz nötig wird. Der Zahnarzt ist dabei verpflichtet in einem derartigen Fall gegenüber der Krankenkasse eine medizinische Begründung abzugeben. Wurde der Zahnersatz verloren, leistet die Krankenkasse dennoch, wenn nicht schon 6 Jahre nach dem Einsatz vergangen sind, keine Kostenbeteiligung.
Ausschlüsse
Die Krankasse übernimmt keine Kosten für Kunststofffüllungen, die in Säureätztechnik hergestellt wurden, wenn es sich um eine Behandlung im Seitenzahnbereich handelt. Auch Inlays und Onlays werden nicht bezahlt. Besteht auf bestimmte Zahnfüllmaterialien eine Allergie, die nachgewiesen werden kann, übernimmt die Krankenkasse allerdings auch die Kosten für eine anderweitige Versorgung. In diesem Fall werden auch die Kosten für Zahnfüllungen dieser Art im Seitenzahnbereich übernommen. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung werden in Österreich nicht übernommen.
Dies sind Leistungen, die vom Patienten privat getragen werden müssen. Die Preisdifferenzen von Zahnarzt zu Zahnarzt sind hier jedoch sehr hoch. Einige verlangen 60 Euro, andere 100 Euro oder sogar noch mehr. In Städten wie Wien können die Kosten dafür sogar leicht bis zu 250 Euro betragen. In Österreich ist es unter Experten dabei umstritten, ob eine Professionelle Zahnreinigung überhaupt nötig ist bei allen Patienten. Als nötig angesehen wird diese allerdings bei Patienten, die ein erhöhtes Karies-Risiko haben und bereits Parodontitis vorliegt. Und auch Zahnspangenträger sollten nach Auffassung der österreichischen Experten regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen – zwei Mal im Jahr, wie von den Zahnärzten auf der anderen Seite für alle empfohlen.
Bei diesen Sitzungen wird nicht nur der Zahnstein entfernt, sondern auch jeder Zahn kontrolliert und poliert. Insbesondere die Politur verhinder die Bildung von Plaque.
In Österreich behalten die Patienten ihre Kosten, die beim Zahnarzt entstehen gut im Blick. Denn bei jeder größeren Zahnbehandlung und bei Zahnersatz wird ein Heil- und Kostenplan erstellt. Dies gilt auch für Selbstzahlen, wobei der Zahnarzt ab einem Honorar von 400 Euro aufwärts der Patient vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan verlangen kann, der aussagefähig und verbindlich ist. Ab ca. 1400 Euro ist der Zahnarzt sogar verpflichtet per Gesetz dem Patienten einen Heil- und Kostenplan auszustellen. Für dessen Ausstellung kann der Zahnarzt eine Gebühr verlangen. Dies muss der Zahnarzt dem Patienten zuvor aber mitteilen. Die meisten Zahnärzte unterbreiten ihren Patienten ein sogenanntes differenziertes Angebot. Das heißt es gibt hier ein in der Qualität abgestuftes Angebot. Die Unterschiede zwischen Qualität und Preis sind dabei gut nachvollziehbar.