Erste Hilfe – richtiges Verhalten und Irrtümer
Auch wenn man, um den Führerschein das erste Mal zu bekommen, vorher einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren muss, ist die Unsicherheit groß, wenn man sich plötzlich an einem Unfallort befindet. Um nichts falsch zu machen, reagieren viele Leute lieber gar nicht, doch das ist nicht nur ein Fehler, sondern sogar strafbar. Erste Hilfe zu leisten ist eine Bürgerpflicht und kann zudem das Leben der Verletzten retten, da die Minuten bis zum Eintreffen des Notarztes sinnvoll genutzt werden und oft entscheidend sind.
Wichtige Maßnahmen am Unfallort
Wenn 2 Personen an einem Unfallort sind, wäre es gut, wenn sich einer um den/die Verletzten kümmert, während der andere die Notfallnummer 112 wählt. Dort werden alle eingehenden Anrufe an den entsprechenden Rettungsdienst weitergeleitet. Bevor nicht alle W-Fragen beantwortet sind, sollte man das Gespräch nicht beenden. W-Fragen sind: WO ist der Unfall passiert? WAS ist geschehen? WIE VIELE Verletzte gibt es? WELCHE Verletzung liegt vor? Nachdem der Rettungsdienst Bescheid weiß, beendet dieser das Gespräch und man kann sich um die nächsten Schritte kümmern. Dazu gehört auf jeden Fall die Absicherung der Unfallstelle und die Erstversorgung des/der Verletzten.
Ist die stabile Seitenlage immer richtig?
Wenn der Verletzte ansprechbar ist, sollte man mit ihm reden, ist er bewusstlos, ist die stabile Seitenlage, die richtige Position, um ein Ersticken durch Erbrechen zu vermeiden. Wenn jedoch die Atmung behindert oder nicht regelmäßig ist bzw. völliger Atemstillstand herrscht, muss eine Wiederbelebungsmaßnahme durchgeführt werden, und dies geht nur in Rückenlage.
Herzmassage und Beatmung
Wenn das bewusstlose Unfallopfer nicht atmet, können nur Wiederbelebungsmaßnahmen vor dem Tod retten. Dazu muss das Unfallopfer in Rückenlage liegen, der Ersthelfer beginnt mit der Herzmassage, bei der 100 bis 120 Mal pro Minute der Brustkorb des Opfers kräftig gedrückt wird. Die Senkung sollte dabei ca. 5 bis 6 Zentimeter betragen. Zusätzlich kann noch eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchgeführt werden. Als Faustregeln für die Wiederbelebungsmaßnahmen gelten: pro Sekunde zwei Kompressionen bei der F und nach 30 Kompressionen 2-mal Beatmung, das heißt 30:2 Rhythmus. Diese Maßnahme kann durchgeführt werden, bis der Notarzt kommt.
Was macht man bei stark blutenden Wunden?
Der Ratschlag, man solle stark blutende Wunden sofort abbinden, ist nicht richtig. Es können durch unsachgemäße Anwendung des Abbindematerials, wie Schal oder Handtücher, Verletzungen der nerven, des Gewebes oder der Sehnen provoziert werden. Besser ist es, einen Kompressionsverband (Druckverband)anzulegen, indem man eine Mullbindenrolle fest auf die Wunde drückt und fixiert. So ist eine Durchblutung der verletzten Gliedmaße gewährleistet, was beim Abbinden meist nicht der Fall ist. Bei allen Maßnahmen sollte man stets Schutzhandschuhe tragen.
Kein kaltes Wasser bei Verbrennungen
Der landläufige Ratschlag, Verbrennungen mit kaltem Wasser zu kühlen, ist ein Trugschluss. Das Wasser zur Kühlung von Brandwunden sollte nur lauwarm sein, vor allem wenn die Wunde großflächig ist, kann sonst eine Unterkühlung eintreten. Die Versorgung von Verbrennungen sollte vom Notarzt durchgeführt werden.
Motorradfahrer sollten den Helm nicht aufbehalten
Das Gerücht, dass Motorradfahrer ihren Helm aufbehalten sollen, hält sich recht hartnäckig. Dabei besteht vor allem für sie eine große Gefahr, dass die erschlaffte Zunge die Atemwege blockiert und das Opfer erstickt. Auch kann es durch das Schädel-Hirn-Trauma, das die meisten Motorrad-Opfer haben, zu Erbrechen kommen, wozu die Atemwege dringend frei gemacht werden müssen. Dies geht nur ohne Helm. Um den Helm abzunehmen, muss unbedingt die Halswirbelsäule gestützt werden, was am besten durch einen zweiten Ersthelfer geschieht.
Nichts tun aus Angst ist strafbar
Auch wenn die Angst, etwas falsch zu machen, wenn man an einen Unfallort kommt, groß ist, darf man nicht einfach warten bis der Notarzt kommt. Wer sich nicht als Ersthelfer einsetzt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar, was mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Jede Hilfe ist besser als gar keine und kann Leben retten. Wem bei der Erste-Hilfe-Maßnahme ein Fehler unterläuft, macht sich nicht strafbar, da er nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.